Nur wer das Ziel kennt, kann es auch treffen!

Ein Vermögensverwaltungsmandat ist die individuellste Form einer professionellen Vermögensverwaltung. Eine erfolgreiche Vermögensverwaltung erfordert einen hohen Zeitaufwand zur Informationsgewinnung und –auswertung sowie Umsetzung und Kontrolle der Investitionen. Unser konservativer, moderner und völlig unabhängiger Ansatz soll einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Anleger schaffen.

Das Management Ihres Portfolios geschieht exakt auf der Grundlage der vereinbarten Vermögensverwaltungsvertrages. Darüber hinausgehende Vergütungen durch uns dürfen Sie ausschließen. Die „HVM“ fungiert als Vermögensverwalter, nicht aber als Depotbank. Hier können Sie aus verschiedenen Banken die für Sie passende auswählen. Weil der Beratungsaufwand durch die Bank entfällt, genießen wir Sonderkonditionen, von denen Sie zu 100% profitieren. Die „HVM“ erhält keinerlei Zuwendungen aus den An- und Verkauf von Wertpapieren.

Die Einstiegsgröße für eine individuelle Vermögensverwaltung beträgt € 250.000,–.

Unsere unterschiedlichen Vergütungsmodelle werden Sie überzeugen. Ein auf Erfolg basierendes Vergütungssystem sichert Ihnen hohe Objektivität und Unabhängigkeit in der Anlageentscheidung. Zusätzlich motiviert es uns für Sie Besonderes zu leisten.

Übrigens: Vermögensverwalter unterstehen seit 1998 den gleichen Aufsichtsbehörden wie Banken.

Vermögensmanagement für institutionelle Kunden

Wir beraten institutionelle Kunden wie Banken, Versorgungswerke, Stiftungen, Pensionskassen sowie alle Institutionen, die von einem bankenunabhängigen Vermögensmanagement profitieren wollen.
Durch unsere Praxiserfahrung kennen wir die Bedürfnisse und Herausforderungen institutioneller Mandanten genau – sowohl für das gesamte Spektrum der Vermögensverwaltung als auch für Beratungsleistungen in spezifischen Anlageklassen wie Anleihen, alternative Investments oder Währungen.

 Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 OffenlegungsVO)

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

 

·     Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

 

·       Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

 

·      Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO.

 

·      Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.